§ 1 Der Mieter ist für das gemietete Sportgerät voll verantwortlich. Die Weitergabe des Sportgerätes an dritte Personen ist nicht gestattet.
§ 2 Der Mieter hat beim Ausleihvorgang einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Führerschein) vorzuweisen und erklärt sich einverstanden, dass von diesem Dokument eine Kopie angefertigt wird. Oder er hinterlegt einen blanko unterfertigter Kreditkartenabzug, oder ein Gelddepot in Höhe des Zeitwertes des Sportgerätes. Die Wahl der Sicherstellung obliegt dem
Vermieter.
§ 3 Das gemietete Sportgerät ist nicht versichert. Bei Diebstahl, Bruch oder Beschädigung haftet der Mieter für den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten.
§ 4 Gegen Bezahlung einer Schutzgebühr von 2 bis 8 € pro Verleihtag, je nach Verleihkategorie, kann das Sportgerät gegen Bruch, Beschädigung und Diebstahl versichert werden, wobei ein Selbstbehalt bei Diebstahl von 20% des Neuwertes als vereinbart gilt. Bei Abschluss einer DSVVerleihversicherung für Alpin bzw. Langlauf Skier und Snowboard von € 20 (Gültigkeitsdauer max. 3 Wochen) ist das Leihgerät gegen Bruch und Diebstahl ohne Selbstbehalt versichert. Diese Versicherung ist nur für Wintersportgeräte erhältlich. Unsachgemäße Behandlung ist bei jeglicher Versicherung ausgeschlossen. Insbesondere im Winter bei Fahren auf mit Split versehenen Zufahrtsstraßen zu den Liften mit dem Leihgerät wird eine zusätzliche Servicegebühr von 30 € verrechnet.
§ 5 Bei Diebstahl muss der Mieter binnen 24 Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde die Anzeige erstatten und beim Vermieter melden.
§ 6 Der Umtausch des gemieteten Sportgerätes ist jederzeit möglich. Wird ein Sportgerät einer höheren Kategorie genommen, ist der Aufpreis laut Preisliste zu bezahlen.
§ 7 Bei Verletzung oder Krankheit ist das Sportgerät sofort zurückzustellen und bei Vorauszahlung eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. In diesem Fall wird der nicht verbrauchte Mietpreis ab dem Tag der Rückgabe erstattet.
§ 8 Bei Vermietung ab 15.30 Uhr wird der Mietpreis erst ab dem darauf folgenden Kalendertag verrechnet. Bei Rückgabe des Sportgerätes vor 09.00 Uhr wird der laufende Kalendertag nicht berechnet. Diese Vereinbarung gilt ab einer Mindestmietdauer von 1 Tag.
§ 9 Wenn das Sportgerät in Folge ungünstiger Witterung oder anderer Behinderungen nicht verwendet werden kann, wird der bezahlte Mietpreis nicht erstattet. Eine vorzeitige Rückgabe des Sportgerätes und Erstattung des nicht verbrauchten Mietpreises ist nur möglich, wenn der Mieter aus wichtigen Gründen vorzeitig abreisen muss. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Sportgerätes wird der Kreditkartenabzug oder das Gelddepot bzw. das Dokument an den Mieter ausgefolgt.
§ 10 Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Sportgerät so verwahrt wird, dass eine Verwechslung oder ein Diebstahl verhindert wird. Zu diesem Zweck sollen Schi nur einzeln und voneinander getrennt abgestellt oder in Schisafes verwahrt werden. Unbeaufsichtigt müssen Räder abgesperrt abgestellt sein. Während der Nacht soll das Sportgerät in einem versperrten Raum, der Unterkunft oder in einem versperrten KFZ verwahrt werden.
§ 11 Mit der Unterschrift auf der Verleihkarte bestätigt der Mieter die Richtigkeit seiner persönlichen Daten, die unter anderem auch zur fachgerechten Bindungseinstellung führen und das Akzeptieren der AGB’s. Der Mieter darf die vom Vermieter vorgenommenen Einstellungen, insbesondere Bindungseinstellungen, nicht eigenmächtig ändern.
§ 12 Falls das gemietete Sportgerät ohne triftigen Grund und ohne Verständigung des Vermieters nicht fristgerecht zurückgestellt wird, muss der Mieter damit rechnen, dass gegen ihn die Diebstahlsanzeige erstattet wird.
§ 13 Ersatz- oder Folgekosten auf Grund der Nichtbenutzbarkeit der Ausrüstung aus welchen Gründen auch immer werden von uns nicht übernommen, mit Ausnahme der Genehmigung durch uns in Folge einer vorherigen Verständigung durch den Mieter. Der Mieter hat allerdings ein Recht auf sofortigen Austausch des Leihgerätes innerhalb einer angemessenen Zeit
nach Mitteilung an den Vermieter ausschließlich durch den Vermieter in dessen Räumlichkeiten.
§ 14 Eine Annullierung einer getätigten Onlinebuchung ist ausschließlich infolge Krankheit, Unfall oder sonstiger schweren Gründe (z.B. Todesfall naher Angehöriger oder mitreisender Angehöriger) möglich. Die Annullierung ist Sport 2000 Schöttl schriftlich und begründet anzuzeigen. Sport 2000 Schöttl berechnet für eine Annullierung bis 7 Tage vor dem ersten Miettag keine Annullierungsgebühr. Innerhalb der letzten 7 Tage berechnen wir eine Annullierungsgebühr von € 10 pro Person für welche gebucht wurde. Bei Vorkasse wird die Differenz zwischen dem bereits bezahlten Betrag und den Annullierungskosten dem Mieter umgehend rückerstattet. Bei Reservation ohne Vorkasse erhält der Mieter umgehend eine Rechnung über den Annullierungsbetrag. Eine Annullierung ab dem ersten Miettag ist nicht mehr möglich und verpflichtet zur vollen Zahlung.
§ 15 Gerichtsstand Irdning gilt als vereinbart.